Aktuelle Mitteilungen für unsere Patienten
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte
Seit 01.01.2023 sind Arztpraxen gesetzlich dazu verpflichtet, die eAU (Krankmeldungen) direkt an Ihre Krankenkasse zu übermitteln .
Der Papierschein an den Arbeitgeber fällt ebenfalls weg. Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, müssen dies auch künftig ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Der Arbeitgeber ruft dann die eAU bei der Krankenkasse ab und bekommt so von der Krankenkasse mitgeteilt, wie lange der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist.
An der Regelung für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ändert sich vorerst nichts: Diese bekommen weiterhin einen Papierkrankenschein, den sie an ihre Krankenversicherung und den Arbeitgeber weiterleiten. Dasselbe gilt, wenn ein Arbeitnehmer zu einem Privatarzt oder einem Arzt im Ausland geht.
Wir bitten Sie in der Übergangsphase auf die papierlose Variante um Verständnis für eventuelle Probleme, die durch die EDV-Umstellung und Störungen in der Telematik-Infrastruktur, auftreten können.
Vielen Dank, Ihre Praxis Dr. med. Jovnerovski und Team